Mitgliedschaft

Wir würden uns freuen, Sie in unserem Verein als neues Mitglied begrüßen zu dürfen.

Auch in Zukunft werden wir uns bemühen, eine familienfreundliche Beitragsgestaltung beizubehalten,
so wie Sie es zu Recht von uns erwarten dürfen.

Der Antrag kann bei jedem Vorstand, Übungsleiter oder bei Jacqueline Mitterwald abgegeben werden.
… oder schicken Sie ihn an die Vereinsadresse.

Informationen zum Beitragssatz:
Für alle Abteilungen gilt der Beitragssatz des Hauptvereins. Für die  Handballabteilung kommt  zusätzlich noch der aufgeführte Abteilungsbeitrag hinzu.
Beispiel :      Kind bis 14 Jahre, Beitrag Hauptverein 25.- €
plus Beitrag Handballabteilung 20.- €, Jahresbeitrag gesamt 45.- €
Beitragssätze Hauptverein
Erstmitglied (Erwachsene)                                                 € 60,–
Zweitmitglied (Erwachsene)                                               € 45,–
Jugendbeitrag (unter 18 Jahre)                                           € 35,–
Familienbeitrag (mit allen Kindern unter 18 Jahren)              € 85,–
Alleinerziehende (mit allen Kindern unter 18 Jahren)            € 60,–
Sonderbeitrag                                                                   € 35,–
(Studenten, Bundeswehr, Zivildienst, Schüler bis zum 26. Lebensjahr)
Zusätzlich Abteilungsbeitrag für die Handballabteilung
bis 14 Jahre                                                     € 20,-
15 bis 21 Jahre                                                 € 25.-
ab dem 22. Lebensjahr                                     € 30,-
Studenten bis zum 26. Lebensjahr                     € 23,-
Passives Mitglied                                              € 20,-

Wenn Sie

  • Zusätzliche Informationen zum Mitgliedsbeitrag benötigen
  • Finanzielle Unterstützung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags benötigen
  • Ihre Konto sich geändert hat
  • Ihre Adresse sich geändert hat

Wenden Sie sich bitte an:

Mitgliederverwaltung
Jacqueline Mitterwald
Eisvogelweg 5
89143 Blaubeuren-Gerhausen
07344 3331
mitgliederverwaltung-tvg@gmx.de

Achtung wichtige Hinweise!

  1. Durch meine Unterschrift erkenne ich die gültige Satzung, die Ordnungen und die Beiträge des
    TV Gerhausen 1900 e.V., sowie seiner Abteilungen als verbindlich an.
    Die Satzung und die Ordnungen können unter der Vereinsanschrift, Karlstraße 69/4, 89143 Blaubeuren, jederzeit angefordert werden oder unter www.tv-gerhausen-1900.de heruntergeladen werden.
    Bitte beachten Sie auch die seit 15.03.2018 geltende Beitragsordnung und die seit 25.05.2018 geltende Datenschutzverordnung!
  2. Die unterzeichnenden gesetzlichen Vertreter erklären durch ihre Unterschrift, dass sie für den Mitgliedsbeitrag und dessen pünktliche Begleichung gesamtschuldnerisch haften.
  3. Änderung der persönlichen Daten wie Anschrift, Bankverbindung, … bitte schriftlich dem Vorstand, die Übungsleiter oder Jacqueline Mitterwald melden.
  4. Falls eine Förderung des Mitgliedsbeitrags gewünscht wird, nehmen Sie bitte mit Jacqueline Mitterwald
    (Tel. 07344-3331) telefonisch Kontakt auf.
  5. Kündigung ist nach §3.2 a) der Satzung nur schriftlich zum 31.12. bei den geschäftsführenden Vorständen möglich! (Vereinsanschrift: TV Gerhausen 1900 e.V., Karlstraße 69/4, 89143 Blaubeuren)
  6. Für Mitglieder ab 18 Jahren wird automatisch der Beitrag wie für ein Erstmitglied abgebucht.
    Befindet sich dieses Mitglied aber noch in der Ausbildung, muss unbedingt Jacqueline Mitterwald (Tel. 07344-3331) informiert werden, damit der Sonderbeitrag abgebucht werden kann.

Datenschutzrechtliche Informationen

Datenschutzrechtliche  Informationen gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO finden Sie auf der Beitrittserklärung und auf der Datenschutzordnung im Downloadbereich.

Aufnahme Minderjähriger!

Sie geben Ihre Zustimmung als gesetzliche Vertreter zur Aufnahme in den Verein und haften diesem gegenüber für die Entrichtung des Mitgliedsbeitrages.
Sofern diese Unterschrift von nur einer Person geleistet wird, bestätigt Sie ausdrücklich, dass Alleinvertretungsberichtigung besteht.

Mit Ihrer Unterschrift geben Sie Ihrem Kind (ab dem 7.Lebensjahr) die Möglichkeit, im Rahmen der Vereinsjugendordnung das aktive und passive Wahlrecht auszuüben.